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A performance bond, also known as a contract bond, is a surety bond issued by an insurance company or a bank to guarantee satisfactory completion of a project by a contractor. The term is also used to denote a collateral deposit of good faith money, intended to secure a futures contract, commonly known as margin.

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  • Die Erfüllungsgarantie (englisch performance bond, französisch garantie d'exécution, garantie de livraison) bedeutet die vertragliche Übernahme einer Einstandspflicht für die ordnungsgemäße Erfüllung vertraglicher Ansprüche (Vertragserfüllungsgarantie). Sie ist damit eine Form der Garantie. Typischerweise kommt sie im Zusammenhang mit der Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen in Betracht. Übernommen wird die Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolges beziehungsweise den Nichteintritt eines bestimmten Schadens. Speziellere Garantien sind die Liefergarantie und die Gewährleistungsgarantie, da hier Teilerfüllungen geschuldet werden. Eine Garantie ergänzt zumeist die gesetzliche oder auch vertragliche Gewährleistung. Die vertraglichen Verpflichtungen für einen Kaufvertrag ergeben sich beispielsweise aus § 433 BGB. Der Verkäufer hat dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen und der Käufer hat den Kaufpreis zu entrichten. Ein Finanzrisiko besteht durch die Leistung „Zug um Zug“ für die Vertragsparteien grundsätzlich nicht. Werden Lieferfristen beziehungsweise Zahlungsziele vereinbarungsgemäß hinausgezögert, können Erfüllungsrisiken entstehen, mithin die Gefahr, dass eine Partei die fällige Leistung – warum auch immer – teilweise oder gar nicht nachkommt, während die eigene Verpflichtung erfüllt wurde. Eine Bestimmung über die Erfüllungsgarantie findet sich im BGB nicht, allerdings bestehen in § 443 Regelungen zur „Beschaffenheits-“ oder „Haltbarkeitsgarantie“ beim Kaufvertrag. Da das Schuldrecht von Vertragsfreiheit geprägt ist, können die Vertragsparteien Garantieverpflichtungen inhaltlich frei wählen, was auch für andere Schuldverhältnisse gilt. Die Erfüllungsgarantie wird häufig als Erweiterung der Anspruchsgrundlage genutzt. Als unselbständige Garantie, kann sie im Rahmen der Erfüllung eines bestimmten Vertrages der Verstärkung der Rechte aus diesem Vertrag (zweite Anspruchsgrundlage) dienen, ebenso kann sie eine Erweiterung der Haftung nach sich ziehen, indem eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen wird. Neben der „unselbstständigen“, gibt es auch die „selbständige Garantie“. Sie dient der Gewähr für Umstände, die über den vertraglich geschuldeten Erfolg hinausgehen. Sie kann insbesondere auch von einem Dritten in einem besonderen Garantievertrag übernommen werden, indem beispielsweise Mindesthaltbarkeiten oder Werkstoffstabilitäten durch den Hersteller zugesichert werden. Die Erfüllungsgarantie soll die Erfüllung eines Schuldverhältnisses durch dessen Schuldner (§ 362 Abs. 1 BGB) absichern. Diese können gesetzlicher, rechtsgeschäftlicher oder rechtsgeschäftsähnlicher Natur sein. Die Sicherung vertraglicher Ansprüche kann auch durch Bürgschaft übernommen werden. Man spricht dann von einer „Vertragserfüllungsbürgschaft“ oder auch „Gewährleistungsbürgschaft“. Die rechtliche Natur von Garantie und Bürgschaft sind im deutschen Recht jedoch zu unterscheiden, denn die Verpflichtung aus der Bürgschaft ist von einer zu sichernden Hauptforderung abhängig, die Garantie kann dagegen selbständige Ansprüche begründen. (de)
  • Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Typischerweise findet die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Werkverträgen in der Baubranche beziehungsweise Maschinen-, Anlagen-, Garten- und Landschaftsbau Anwendung. Besichert werden die Leistungsschritte ab der Ausführungsphase bis in die Gewährleistungsphase, weshalb es sich um eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft handelt. Damit die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gemäß § 362 Abs. 1 BGB gewährleistet wird, kann ein Bauunternehmen bei einem VOB-Vertrag (§ 17 (Abs. 5) VOB/B) eine Vertragserfüllungsbürgschaft als Auftragnehmer gewähren. Der Bauherr verlangt sie regelmäßig unter der Vorgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Fristsetzung bei Vertragsabschluss, was der Sicherstellung der Interessen des Auftraggebers dient. Eine Missachtung der Verpflichtung berechtigt den Auftraggeber zur Einbehaltung der vereinbarten Sicherheit vom Guthaben des Auftragnehmers. Ab Bauausführung bis zur endgültigen Erfüllung des Bauvertrags durch Abnahme, darf der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde behalten. Die Vertragserfüllungsbürgschaft/-Garantie zugunsten des Auftragnehmers sichert dessen Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung der Auftragssumme. Zugunsten des Auftraggebers sichert sie dessen Ansprüche auf rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Werkleistung, insbesondere: * Schadensersatz wegen Nichterfüllung, * Schadensersatz aus Schuldnerverzug einschließlich Vertragsstrafe, * Ansprüche aus berechtigter Kündigung seitens des Auftraggebers, * Mängelansprüche bis zur Abnahme, * Ansprüche auf Nichterfüllung des Vertrages aufgrund der Insolvenz des Auftragnehmers. Die Vertragserfüllungsbürgschaft/-Garantie soll mithin die vereinbarte ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen des Auftragnehmers sicherstellen. Auch bei öffentlichen Auftraggebern dient die Bürgschaft nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Stellung derartiger Bürgschaften ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber meist vorgesehen. Nach § 9 Nr. 8 VOB/A sollen bei öffentlichen Auftraggebern die geforderten Vertragserfüllungsbürgschaften 5 % der Auftragssumme nicht überschreiten, allgemein hat sich aber für Vertragserfüllungsbürgschaften eine Größenordnung von 10 % der Auftragssumme durchgesetzt und wird rechtlich nicht beanstandet. Wird der Auftragnehmer vor Fertigstellung seiner Werkleistung insolvent und der Auftraggeber muss deshalb einen Dritten mit der Vollendung des Bauvorhabens beauftragen, wird der sich daraus ergebende Schaden 10 % der Auftragssumme erreichen oder sogar überschreiten. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaftsurkunde gemäß § 17 Nr. 7 VOB/B binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss bei der Gemeinde zu hinterlegen. Sind Vertragsstrafen ebenfalls Gegenstand einer Vertragserfüllungsbürgschaft, so sind sie in Höhe von 5 % der Auftragssumme angemessen. Die Bürgschaft erlischt – auch wegen ihrer Akzessorietät – mit der vorbehaltslosen Abnahme der vertraglich zugesicherten Leistung durch den Auftraggeber. Die Bürgschaftsurkunde ist zurückzugeben, wobei eine Herausgabepflicht auch dann besteht, wenn der Auftraggeber den Bürgen erfolgreich auf Zahlung in Anspruch genommen hat. Nach § 17 Nr. 4 Satz 2 letzter Halbsatz VOB/B darf die Bürgschaft zeitlich nicht begrenzt werden, damit das Bauzeitrisiko nicht auf den Auftraggeber zurückfallen kann. Die Vertragsparteien können grundsätzlich frei vereinbaren, welche Forderungen von einer Vertragserfüllungsbürgschaft gesichert sein sollen. Sie haben daher die Möglichkeit, ihr auch Gewährleistungsansprüche zu unterstellen. Vereinbaren die Parteien jedoch, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Beendigung durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden soll, spricht dies dafür, dass die Erfüllungsbürgschaft sich zumindest nicht auf die nach Abnahme entstandenen Gewährleistungsansprüche erstrecken soll. (de)
  • A performance bond, also known as a contract bond, is a surety bond issued by an insurance company or a bank to guarantee satisfactory completion of a project by a contractor. The term is also used to denote a collateral deposit of good faith money, intended to secure a futures contract, commonly known as margin. (en)
  • Jaminan performa atau juga dikenal dengan istilah performance bond adalah jaminan yang diterbitkan oleh perusahaan asuransi guna menjamin terselesaikannya dengan baik suatu proyek oleh kontraktor. Misalnya, seorang kontraktor yang sedang membangun sebuah bangunan yang diminta untuk menyerahkan jaminan performa oleh kliennya . Apabila kontraktor tersebut gagal membangun bangunan tersebut sesuai dengan spesifikasi yang tertera pada kontrak pembangunan gedung ( biasanya oleh karena kepailitan sikontraktor ) maka kerugian yang diderita klien akan terjamin dengan adanya jaminan performa tersebut.Istilah jaminan performa ini juga biasa digunakan dalam pembangunan perumahan. Istilah ini digunakan juga pada penempatan jaminan guna menjamin pelaksanaan transaksi pada kontrak berjangka, yang biasanya dikenal dengan istilah marjin. Jaminan performa ini telah dikenal sejak tahun 2.750 SM (sebelum Masehi) dan pada tahun 150 Sesudah Masehi (SM) Roma membuat suatu undang-undang penjaminan yang masih berlaku hingga kini. (in)
  • Poręczenie wykonania, inaczej poręczenie umowy (ang. performance bond, contract bond) znane także jako gwarancja należytego wykonania umowy, lub gwarancja dobrego wykonania umowy, to gwarancja wystawiona przez firmę ubezpieczeniową, bank lub inną uprawnioną instytucję finansową w celu zapewnienia należytego wykonania robót budowlanych przez wykonawcę. Termin ten jest również używany do określenia depozytu zabezpieczającego pieniędzy oddanych w dobrej wierze instytucji powierniczej (ang. good faith money, earnest payment) , przeznaczonego na zabezpieczenie kontraktu futures, powszechnie znany jako depozyt marginalny (ang. margin). (pl)
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  • A performance bond, also known as a contract bond, is a surety bond issued by an insurance company or a bank to guarantee satisfactory completion of a project by a contractor. The term is also used to denote a collateral deposit of good faith money, intended to secure a futures contract, commonly known as margin. (en)
  • Poręczenie wykonania, inaczej poręczenie umowy (ang. performance bond, contract bond) znane także jako gwarancja należytego wykonania umowy, lub gwarancja dobrego wykonania umowy, to gwarancja wystawiona przez firmę ubezpieczeniową, bank lub inną uprawnioną instytucję finansową w celu zapewnienia należytego wykonania robót budowlanych przez wykonawcę. Termin ten jest również używany do określenia depozytu zabezpieczającego pieniędzy oddanych w dobrej wierze instytucji powierniczej (ang. good faith money, earnest payment) , przeznaczonego na zabezpieczenie kontraktu futures, powszechnie znany jako depozyt marginalny (ang. margin). (pl)
  • Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Typischerweise findet die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Werkverträgen in der Baubranche beziehungsweise Maschinen-, Anlagen-, Garten- und Landschaftsbau Anwendung. Besichert werden die Leistungsschritte ab der Ausführungsphase bis in die Gewährleistungsphase, weshalb es sich um eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft handelt. (de)
  • Die Erfüllungsgarantie (englisch performance bond, französisch garantie d'exécution, garantie de livraison) bedeutet die vertragliche Übernahme einer Einstandspflicht für die ordnungsgemäße Erfüllung vertraglicher Ansprüche (Vertragserfüllungsgarantie). Sie ist damit eine Form der Garantie. Typischerweise kommt sie im Zusammenhang mit der Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen in Betracht. Übernommen wird die Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolges beziehungsweise den Nichteintritt eines bestimmten Schadens. Speziellere Garantien sind die Liefergarantie und die Gewährleistungsgarantie, da hier Teilerfüllungen geschuldet werden. (de)
  • Jaminan performa atau juga dikenal dengan istilah performance bond adalah jaminan yang diterbitkan oleh perusahaan asuransi guna menjamin terselesaikannya dengan baik suatu proyek oleh kontraktor. Misalnya, seorang kontraktor yang sedang membangun sebuah bangunan yang diminta untuk menyerahkan jaminan performa oleh kliennya . Apabila kontraktor tersebut gagal membangun bangunan tersebut sesuai dengan spesifikasi yang tertera pada kontrak pembangunan gedung ( biasanya oleh karena kepailitan sikontraktor ) maka kerugian yang diderita klien akan terjamin dengan adanya jaminan performa tersebut.Istilah jaminan performa ini juga biasa digunakan dalam pembangunan perumahan. (in)
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  • Vertragserfüllungsbürgschaft (de)
  • Erfüllungsgarantie (de)
  • Jaminan performa (in)
  • Poręczenie wykonania (pl)
  • Performance bond (en)
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