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- Die Postlagerkarte (kurz: PLK) wurde zum 1. Juni 1910 von der Deutschen Reichspost gegen eine Gebühr von 25 Pfennig (Untereinheit der Goldmark) eingeführt. Die Karte berechtigt zum Empfang gewöhnlicher Briefsendungen, die die Bezeichnung „Postlagerkarte“ sowie die in der Karte angegebene Nummer und den Namen der ausstellenden Postanstalt trugen. Ihre Bedeutung bestand darin, Briefsendungen ohne persönliche Anschrift vor der Abholung durch Unbefugte zu schützen. Die Postanstalten stellten Postlagerkarten auf Antrag an jedermann gegen eine Ausstellungsgebühr aus, ohne einen Ausweis über die Person des Antragstellers zu verlangen. Als Gültigkeitsdauer war ein Monat vorgesehen oder, gegen Zahlung der Gebühr für jeden Monat der Gültigkeit, eine achtmalige Verlängerung. Maximale Dauer somit 9 Monate. Am 1. Juni 1991 wurden die Postlagerkarte von der Deutschen Bundespost abgeschafft. (de)
- Postlagerkarte (literally mail storage card; abbreviated PLK) was a German postal service that enabled customers to receive mail anonymously, without providing any identification documents. It was introduced by the German Imperial Post in 1910 and abolished in 1991. (en)
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- Postlagerkarte (literally mail storage card; abbreviated PLK) was a German postal service that enabled customers to receive mail anonymously, without providing any identification documents. It was introduced by the German Imperial Post in 1910 and abolished in 1991. (en)
- Die Postlagerkarte (kurz: PLK) wurde zum 1. Juni 1910 von der Deutschen Reichspost gegen eine Gebühr von 25 Pfennig (Untereinheit der Goldmark) eingeführt. Die Karte berechtigt zum Empfang gewöhnlicher Briefsendungen, die die Bezeichnung „Postlagerkarte“ sowie die in der Karte angegebene Nummer und den Namen der ausstellenden Postanstalt trugen. Ihre Bedeutung bestand darin, Briefsendungen ohne persönliche Anschrift vor der Abholung durch Unbefugte zu schützen. Die Postanstalten stellten Postlagerkarten auf Antrag an jedermann gegen eine Ausstellungsgebühr aus, ohne einen Ausweis über die Person des Antragstellers zu verlangen. Als Gültigkeitsdauer war ein Monat vorgesehen oder, gegen Zahlung der Gebühr für jeden Monat der Gültigkeit, eine achtmalige Verlängerung. Maximale Dauer somit 9 Mo (de)
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- Postlagerkarte (de)
- Postlagerkarte (en)
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