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| - Rückkauf (Lebensversicherung) (de)
- Cash surrender value (en)
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| - Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, sofern im Kündigungsfall nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert zu leisten ist. Im ursprünglichen Wortsinn „kauft“ der Versicherer die Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer „zurück“. Da die Initiative zum Rückkauf meist vom Versicherungsnehmer ausgeht, hat sich die Sprechweise eingebürgert, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag „zurückkauft“, obwohl er derjenige ist, dem dabei eine Zahlung zusteht. (de)
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| - Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, sofern im Kündigungsfall nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert zu leisten ist. Im ursprünglichen Wortsinn „kauft“ der Versicherer die Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer „zurück“. Da die Initiative zum Rückkauf meist vom Versicherungsnehmer ausgeht, hat sich die Sprechweise eingebürgert, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag „zurückkauft“, obwohl er derjenige ist, dem dabei eine Zahlung zusteht. Davon zu unterscheiden ist der Rückkauf auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen, auf dem einige Unternehmen Rechte aus Versicherungsverträgen aufkaufen, diese Verträge weiterführen – die dann wiederum vom Versicherungsnehmer zurückgekauft werden können, sodass er am Ende wieder Inhaber der Rechte aus dem Vertrag ist. (de)
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