In der Verfassung Polens von 1997 wird die Pressefreiheit in Art. 54 garantiert. Hörfunk- und Fernsehsender werden von einer staatlichen Aufsichtsbehörde, der KRRiT lizenziert und kontrolliert.
In der Verfassung Polens von 1997 wird die Pressefreiheit in Art. 54 garantiert. Hörfunk- und Fernsehsender werden von einer staatlichen Aufsichtsbehörde, der KRRiT lizenziert und kontrolliert.