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| - The Convention for the Protection of the Architectural Heritage of Europe (the Grenada Convention) is a legally binding instrument which set the framework for an accurate conservation approach within Europe. For a total of forty three member states of the Council of Europe, the convention's total ratification/accession has reached forty-two countries since it was opened for signature in 1985. It entered into force on 1 December 1987. (en)
- Das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes (Schweiz: Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes) vom 3. Oktober 1985, auch kurz Granada-Konvention (SEV-Nr. 121) genannt, gilt als eines der wichtigsten Abkommen des Europarats im Bereich der Erhaltung von Kulturgütern. Die Vertragspartner verpflichten sich darin unter anderem, zu verhindern, dass geschützte Güter verunstaltet, beschädigt oder vernichtet werden. Sie verpflichten sich des Weiteren, gegen schädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung vorzugehen, aber auch dazu, die Berufe, die an der Erhaltung des baugeschichtlichen Erbes beteiligt sind, zu fördern. Die Konvention von Granada hat als Ziel, die Dringlichkeit einer gemeinsamen Politik, die es ermöglicht, das baugeschichtliche Erbe Europas zu erhalten und (de)
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